ALTES WEICHT – NEUES FÜGT SICH EIN

ERSATZBAUWERK FÜR DEN ABBRUCH EINER SCHEUNE 

An der Stelle einer ehem. Stallscheune, welche in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts abgebrochen wurde, ist es auf Grund städtebaulicher Gestalt der vorhandenen Raumkanten, sowie der Zugänglichkeit des Geländes heute möglich, eine neu Baukubatur zu errichten, die die ehem. Stallscheune reminisziert. Da Stallscheunen in der betreffenden Hauslandschaft stets ausgedehnte und großzügige Kubaturen aufweisen, ist ein voluminöser Baukörper neben den hist. Fachwerkhäusern im Dorf eine durchaus mit den Typiken der Region vereinbare Erscheinung.

Als konzeptioneller Vorschlag wird auf der zur Verfügung stehenden Fläche die Errichtung von Flächen für die reine Wohnnutzung vorgeschlagen, da diese Nutzung das geringste nutzungsbezogene Konfliktpotential mit der Mischnutzung der Umgebung erwarten lässt. Gewerbliche Nutzungen stellen demgegenüber ein höheres Risiko dar, als ‚störend‘ wahrgenommen zu werden dar. Eine Lagernutzung wäre grundsätzlich eine Variante der Nutzung, scheidet aber für eine Untersuchung auf Grund des hohen Entwicklungspotentials des Grundstückes aus. Andere Nutzungen scheiden auf Grund der Umgebung aus, resp. ist davon auszugehen, dass diese in diesem Mischgebiet auch überhaupt nichtzulässig wären. Eine eindeutige Definition der Art der baulichen Nutzung des gesamten Plangebietes fehlt dies bezüglich im Bebauungsplan.

Als klimafreundliche, konstruktiv einfache und moderne Bauweise, wird vorgeschlagen für die Konstruktion Holzrahmenbau zu verwenden. Diese Art der Gebäudekonstruktion stellt zudem eine Fortführung der traditionellen Fachwerk-Hauslandschaft dar. Holz ist ein leicht zu verarbeitender Baustoff, der zudem als nachwachsende Ressource eine geringe Herstellungsemission erzeugt. Darüber hinaus speichert Holz CO2dauerhaft. Die Herstellung einer Holzkonstruktion ist einfach, unanfällig und kann schnell erfolgen. Zudem zählen die Holzkonstruktionen zu den kostensparenden Varianten des Hochbaues. Dass Holz dauerhaft Standfest sein kann, zeigt der Altbau auf diesem Grundstück.

Das Konzept sieht eine Kubatur vor, die sich an eine großzügige Reminiszierung einer Stallscheune anlehnt. Das bauliche Ensemble Wohnhaus & Stallscheune in Winkelanordnung ist ein städtebauliches Typikum des Ortes. Insgesamt stehen, unter Einhaltung der Regelungen der offene Bauweise rund 338,5qm Baufeld zur Verfügung. Sofern auf beiden Grundstücken je ein grenzständiges Doppelhaus errichtet werden kann, würde sich die bebaubare Fläche auf runde 460qm erhöhen lassen. Unter der Vorgabe, dass je Doppelhaus zwei Wohneinheiten zulässig sind, wäre auf Grund der Ausrichtung des Gebäudes in Ost-West-Richtung eine parallele Anordnung der Wohneinheitendenkbar. Dies würde zu einer Überschreitung der theoretisch zulässigen Baubreite und Verletzung der Abstandsflächen zu den östlich und westlich gelegenen Grundstücken führen.

GEMARKUNG

Gemeinde Obersulm

BAUALTER

Altbau 1440

STATUS

Nachverdichtung innerorts

NUTZUNG

Echtes Doppelhaus

BAUHERR

privat

LEISTUNGEN S.P

  • Bestandsvermessung
  • Bestandsdokumentation GKS III
  • Städtebau
  • Objektplanung

VOLUMEN

UMSETZUNGSZEITRAUM

2025