Bei dem altehrwürdigen Bauwerk im heutigen Schwäbisch Haller Teilort Bibersfeld, handelt es sich um das Wohnhaus einer historischen Hofstelle, welche heute durch Einbeziehung und schrittweise Erweiterung einer, in zweiter Reihe gegenüberstehenden, langgestreckten Stallscheune, einem rechtwinkligen Anbau daran, mit Stall, sowie einem freistehenden Backhaus, zu einem schrittweise entstandenen Vierseitenhof gewachsen ist. Nach aktuellem Forschungsstand stellt die Hofstelle eine von mindestens drei Hofstellen entlang der Ortsverbindungsstraße nach Hagenbach dar, welche in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts (ff.) entlang der Straße nebeneinander entstanden waren.

Aus Raibach kommend, waren diese Höfe somit dem ursprünglichen Haufendorf Bibersfeld vorgelagert. Die weitere historische Forschung wird zeigen, ob es sich bei diesen Höfen um Domänen wohlhabender Stadtbürger der nahen Reichsstadt Hall handeln könnte. Auf einer Fotografie des Hauses um 1900 ist noch eine, heute nicht mehr existierende Baulichkeit inmitten des heutigen Hofes zu erkennen. Dabei handelt es sich um ein Einfaches, vermutlich nur aus einem Joch bestehenden Wirtschaftsgebäude, welches in einem leicht abknickenden Winkel orthogonal zum Wohnhaus aufgestellt war. Auffallend bei dem Bauwerk ist eine, scheinbar auf die Hofzufahrt ausgerichtete Stellung im Hof, welche untypisch schräg zum Wohnhaus und zur Scheune aufgestellt ist. Auch das belegte Vorhandensein eines großen Tores an der Südseite (Giebelseite) wirft Fragen zur Nutzung dieses Bauwerks auf. Im Urkataster von 1827/1828 findet sich der ungewöhnliche Baukörper, welcher zwar baulich von der Scheune abgerückt war, jedoch das rechte der beiden Scheunentore zumindest teilweise verdeckt oder eingeschränkt haben muss. Im Abgleich mit der Morphologie der umliegenden Höfe fällt auf, dass die Wohnhäuser in diesen Hofstellen alle in einer Reihe aufgestellt sind, während die zurückgesetzten Scheunen ebenfalls alle in zweiter Reihe aufgestellt sind.

existierende Stalltüre an der Südwestecke des Erdgeschosses des Wohnhauses erkennbar, welche nur noch über Bauspuren lesbar ist. Die Dachdeckung ist hier als doppelte Deckung mit Biberschwanzziegeln deutlich erkennbar. [Quelle: Nachlass Frieda Schneider]
Entweder handelt es sich hierin um ein Typikum der Anlagen von Hofstellen oder um eine planmäßige Anlage entlang der ‚Straße nach Hall‘. Im westlichen Hohenlohe ist das Zeigen der Hausrückseite zur Straße hin nichts Ungewöhnliches. Dabei wird der Hauseingang an die, der Straße abgewandte Seite des Hauses verlegt, um sich zum Hof hin zu öffnen und eine stärkere Kontrolle ein- und ausgehender Personen zu ermöglichen. Die Hofstelle ist damit auch in sich abgeschlossener, was eine soziostrukturelle Verknüpfung des Hofraumes mit dem Wohnbereich als Lebensraum ermöglicht. Insbesondere die Tatsache, dass bei allen noch überlieferten Wohnhäusern dieser Hofstellen, die Hauseingänge (ursprünglichen Hauseingänge) an der Nordseite angeordnet sind, weist darauf hin, dass sich ein ursprünglicher Hofraum zwischen Wohnhaus und Scheune eröffnete und sich erst später auf seitliche Lagen neben dem Wohnhaus erweiterte.

[Quelle: Geoportal Stadt Schwäbisch Hall]
Das zweigeschossige Gebäude mit einem Satteldach von etwa 55° Neigung, verfügt im Erdgeschoss über später eingefügte Wirtschafts- und Wohnräume, im Obergeschoss über Wohnräume und im Dachgeschoss über kalte Lagerflächen. Unter das Gebäude wurde nachträglich ein kleiner Gewölbekeller von 25 Quadratmetern eingebaut. Der ursprüngliche Bau, welcher auf 1591-d-2 dendrochronologisch datiert werden konnte, ist in erster Linie in Form des Dachstuhls und der Decke über OG noch überliefert. Im ersten Obergeschoss finden sich einzelne Wandachsen, welche der ursprünglichen Entstehungsphase typologisch zugeordnet werden können, jedoch naturwissenschaftlich derzeit noch nicht belegt sind. Im Erdgeschoss ist anzunehmen, dass bis auf wenige Reste von Außenwänden, kein überlieferter Bestand des der ursprünglichen Entstehungsphase mehr überliefert ist, da sich hier deutlich erkennbare, spätere Überformungen überlagern. Auffallend sind bei dem Gebäude drei wesentliche Überformungsphasen: Die erste wesentliche Überformung lässt sich ins 18. Jahrhundert gruppieren. Große Teile des Grundrisseses des Obergeschosses, sowie Reste einzelner Überlieferungen von Ausstattungen im Obergeschoss, insbesondere jedoch die Fenstergliederung in den Außenwänden, lässt sich einem Wohntypus des 18. Jahrhunderts in dieser Hauslandschaft einordnen. Dazu zählt insbesondere die Anlage einer großen Wohnstube zur heutigen Ortsdurchfahrt hin (Südostecke), die Anlage mehrere Kammern, sowie die Vergrößerung von Fensteröffnungen in den Außenwänden. Zu diesem Überformungsabschnitt ist anzumerken, dass die Entstehung der heutigen Scheune des Hofes, ebenfalls in den zeitlichen Beriech fällt. Der erste, westliche Entstehungsabschnitt der Scheune kann gefügekundlich in die Mitte bis zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts eingeordnet werden, wenngleich eine naturwissenschaftliche Datierung auf Grund zahlloser zweitverwendeter Hölzer nicht gelingen kann. Die Fotografie um 1900 gibt einen Hinweis darauf, dass auch das heute mehr existierende Gebäude typologisch in diese Zeit eingeordnet werden kann.
Die zweite wesentliche Überformung des hier behandelten Wohnhauses kann in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts verortet werden. Diese stellt einen wesentlichen Eingriff in die südliche Partie des Hauses dar. In dieser Phase wird die südliche Fassade des Gebäudes über zwei Etagen etwa 50 cm vor der ursprünglichen Außenwand, neu errichtet. Die Deckenbalken über dem Obergeschoss zeigen noch heute bauliche Verlängerungen, welche leider keine durchlaufende Trägerwirkung mehr zeigen. Besonders auffallend an dieser Überformung ist jedoch eine annähernd 6 Meter lange Anschleppung des Daches an der Südseite, wobei die ursprünglichen Dachsparren heute etwa 50cm hinter der Vorderkante der Außenwand auf den Deckenbalken aufstehen und die vorgelagerten Sparren der Anschleppung tragen. Das Haus wurde, sozusagen einfach um 1/2 m breiter ‚gemacht‘. Im Erdgeschoss drückt sich der Umbau, insbesondere durch die massiven, aus Werksandsteinblöcken errichteten Außenwände an der Süd und teilweise der Ostseite ab.
Vermutlich wurde ein, im östlichen Drittel vormals vorhandener Stall in diesem Zuge zu Lagerräumen umgebaut und die Erschließung des Hauses (Haustüre) in diesem Zeitraum an die Ostseite verlegt, was einen Einbau eines Längsflures bis zur Mittelzone mit sich brachte. Auf den Einbau dieses Flures im 19. Jahrhundert weist die südliche Flurwand hin, bei welcher es sich um eine Fachwerkkonstruktion handelt, welche gefügekundlich in die entsprechende Entstehungszeit eingeordnet werden kann. Inwieweit der westliche Giebel erst dieser Entstehungszeit zugeordnet werden kann, ist bisher noch nicht abschließend belegt, liegt jedoch nahe, da dieser bereits ohne weitere Baufuge auf die beschriebene Hausverbreiterung reagiert. In jedem Fall handelt es sich bei der massiv über zwei Etagen aufgemauerten Wand um eine Maßnahme des baulichen Brandschutzes oder baulichen Wetterschutzes zum westlich vorgelagerten Nachbarn. Bereits der Urkataster zeigt, dass schon vor 1827 eine Wirtschaftsgebäude dicht vor dem Wohnhaus stand, wenngleich es sich wohl um den Vorgängerbau der heutigen Stallscheune an dieser Stelle gehandelt haben dürfte.
Zudem muss in diesem Entstehungsabschnitt auch der heutige Gewölbekeller eingebaut worden sein. Vorstellbar ist, dass der Umbau des übrigen Hauses erst als Reaktion auf den Einbau des Kellers erfolgte. Ob das Haus vor der Errichtung dieses Kellers über einen älteren Keller, zum Beispiel einen kleinen Flachkeller verfügte, können wir heute mangels Bauspuren nicht mehr bedeuten. Der heutige Keller ist jedenfalls aus mehreren Gründen auffällig. Zunächst zeigt der Gewölbekeller, Baustoffe und Materialien, wie großzügige Werksandsteinblöcke, welche wir in dieser Form im 16. Jahrhundert lediglich von opulenten Herrschaftsbauten, zum Beispiel im städtischen Bereich kennen. Im ruralen Bereich können wir diese Bautechnik erst ab der späten Mitte des 18. Jahrhunderts beobachten. Des Weiteren ist der Keller sichtbar in zwei Abschnitten errichtet, welche unterschiedliche Mauerwerkstechniken, sowie unterschiedliche Baustoffe aufweisen. Auffallenderweise ist eine entsprechend vorhandene Baufuge nicht, wie bei einem Gewölbekeller oftmals zu beobachten, quer zur Tonne, sondern zeigt sich sogar im Bereich des Gewölbescheitel in Längsrichtung (!).Die Ursache dieses seltsamen Befundes, lässt sich heute nur noch deuten; Man hört die Handwerker allerdings bei näherer Betrachtung noch heute regelrecht „fluchen“. Es ist naheliegend, dass bei der Errichtung des Gewölbekellers das Lehrgerüst der Gewölbeschalung beschädigt wurde oder nachgab. Die nördliche Längshälfte des Gewölbekellers ist in einer sichtbar größeren Hektik errichtet als die südliche Hälfte. Während sich in der südlichen Längshälfte massiv gesetzte, sehr ordentlich ausgearbeitete Sandsteinblöcke finden, ist die nördliche Längshälfte der Gewölbetonne mit weniger Sorgfalt errichtet, was ein Hinweis auf eine Beschleunigung der Baumaßnahme sein könnte. Zudem ist die nördliche Hälfte in einer geringfügig steileren Bogenform errichtet, was entlang der Längsfuge zu einem zarten Gewölbeknick führt, welcher offensichtlich ursprünglich nicht beabsichtigt gewesen war.

Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten, ist dem südlichen Gewölbe lediglich ein geringer Erdwall von etwa 3 Metern Stärke vorgelagert. Ansonsten befindet sich die Fußbodenhöhe des Gewölbekellers etwa auf Straßenniveau, während das Wohnhaus selbst auf einer leichten Anhöhe von rund 3 Metern ist. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass ein vormaliges Widerlager auf dieser Seite während der Errichtung des Gewölbekellers nachgegeben haben könnte, was anschließend zu einer Notmaßnahme zur Errichtung der restlichen Hälfte des Gewölbekeller geführt haben könnte. Auch ist vorstellbar, dass im Zuge der Aushebung der Baugrube für den Gewölbekeller, die darüberstehende Innen-Längsachse eine vorhandene Grubenwand zum Einsturz brachte, was ebenfalls eine Notmaßnahme im Bereich der südöstlichen Hausecke verursacht haben könnte. Dies würde jedenfalls den starken Umbau im Bereich der südöstlichen Hausecke des Erdgeschosses, inklusive des Umbaus der Innenwände erklären.
Auch das Davorsetzen einer neuen Außenwand, vor die ursprüngliche Außenwand, kann in diesem Zusammenhang als mehr interpretiert werden als nur eine gängige Methode zum Austausch einer damals bereits maroden Fassade. Aus der allgemeinen Hausforschung in Westfranken, ist bekannt, dass bereits weit vor dem 18. Jahrhundert die gängige Methode durchgesetzt hatte, marode Fassaden der Art zu sanieren, dass neue Außenwände einfach direkt vor die alten Außenwände gestellt wurden. Erst wenn diese fertig waren, wurden die maroden Innenwände innenseitig abgebaut. Der Vorteil dieser Methode besteht darin, dass weder für die Errichtung der neuen Bauteile, noch für den Abbruch der alten Bauteile, die Wohnräume vollständig geräumt, beziehungsweise vollständig geöffnet werden mussten. Das Haus ist während der gesamten Maßnahme hinweg nach außen hin abgeschlossen. Der Abbau der Innenwände kann zudem ohne Gerüst von den Decken aus innnenseitig erfolgen. Allerdings wurde in der bisherigen Forschung lediglich beobachtet, dass Außenwände direkt mit wenigen Zentimetern Abstand vor die Ursprungswände gestellt wurden. Eine gleichzeitige Vergrößerung des Gebäudes muss daher mit einer weiteren Einflussfaktor im Zusammenhang stehen.
Das Dach als ältester Hausteil
Die dreizonige Dachkonstruktion stellt den wertvollsten Generalbefund im gesamten Untersuchungsobjekt dar. Die, zumeist noch rußgeschwärzten Tragwerksbauteile des Gespärres und der Sparrenlagen, können zu großen Teilen der Entstehungszeit des Gebäudes 1591-d- zugeordnet werden. Das liegend konstruierte Dachgestühl aus vier Stuhlsäulen und zwei außenliegenden Pfetten, trägt insgesamt 13 Sparrenachsen zwischen zwei Fachwerkgiebeln, über eine Hausbreite von 10,0 Metern ab, welche durch eine Kehlbalkenlage unterstützt werden. Je Mittelzone ist ein ausgekreuzter Windverband vorhanden, welcher von jeweils 1 Windstrebe zu jeder Seite in die seitlichen Zonen ergänzt wird. Zusätzliche Bauteile zur Windaussteifung entstammen späteren Ergänzungen. Insbesondere an der Ostseite sind gefügekundliche Spuren eines vormals vorhandenen Walms zu bemerken, was annehmen lässt, dass das Gebäude an der Westseite ebenfalls einen steilen Walm besessen haben könnte. Einzelne Holzbauteile wie Sparren oder Kehlbalken sind nachträglich ersetzt, mehrere Sparren wurde, vor allem im Bereich des Spitzboden, ob ihrer, sich nach oben verjüngenden Dimensionen, nachträglich durch beidseitig beigeschlagene (gesägte) Dielen verstärkt. Eine, oben bereits beschriebene, südliche, langgezogene Anschleppung überdeckt eine Hausverbreiterung um rund 50 cm zur Straße hin, in Folge einer Umbaumaßnahme der Hochgeschosse.

Haustyp und Hauslandschaft
Der bisherigen Fehleinschätzung, es handle sich bei dem Gebäude um ein sogenanntes „Pfarrer–Maier–Haus“, einem Untertypus eines ‚klassischen‘ Bauernhauses in Hohenlohe, zwischen 1850 und 1900, kann dahingehend begegnet werden, als dass das Gebäude wohl schon zur Entstehungszeit im Obergeschoss einen L–Flur besessen haben muss, um die, sehr wahrscheinlich weiter aufgeteilte Kammerzone zu erschließen. Zwar ist der heutige Flur baustofflich erst einer Entstehung des 20. Jahrhunderts zuzuordnen, allerdings muss dieser einen – wie auch immer gearteten – Vorgänger gehabt haben, da die Zugänglichkeit andernfalls nicht möglich gewesen wäre. Gerade bei Hofstellen, bei denen mehr als eine Generation im Haus mit wohnt, sind Altenkammern oder Mägdekammern auf der Wohnebene in Südwestdeutschland nichts Außergewöhnliches, wie das nähere Vergleichsbeispiel Schlossstraße 31 in (Schwäbisch Hall-) Eltershofen (1691-d-) zeigt und Andere zeigten. Jedenfalls erfüllt das Gebäude die Anforderungen an ein sogenanntes „Pfarrer–Maier–Haus“ nicht, da des Weiteren, analog dem aufgeführten Vergleichsbeispiel, die Erschließung vom einfachen, durchgesteckten Flur, in erheblicher Weise abweicht. Ferner handelt es sich bei dem Gebäude auch um keinen Sonderbau im Sinne der Hauslandschaftstypischen Typologie, sondern vielmehr um ein, simples, mit wirtschaftlichem Grundriss angelegtes Wohnhaus, bei dem die Verkehrszone (Treppenhaus) ganz einfach recht klein gehalten ist.
Lange Geschichte – viele Besitzer – und eine Doppelgarage
Insbesondere der soziokulturelle Aspekt spielt bei einer vormals vorhandenen Doppelgarage eine Rolle, denn die beiden Schwestern Emma und Frieda Schneider, waren spätestens ab 1950 allein für den Hof verantwortlich, da sämtliche männliche Nachkommen der Familie im Kriegsdienst gefallen waren. Dies mag auch Auslöser dafür sein, dass nach dem Bau der Garage, keine wesentliche Modernisierung oder bauliche Veränderung mehr erfolgt. Zwar zeigt sich das Haus in einem ordentlichen Unterhaltungszustand, die vormals oder erst mit der Zeit entstandenen Schäden stehen jedoch einem, Instandsetzungsrückstau entgegen. Kleinere Eingriffe sind zwar erkennbar, wie beispielsweise das ‚Renovieren‘ einzelner Räume durch innenseitig vorgesetzt, Styroporkaschierte Vorsatzschalen, diese beschränkten sich jedoch auf absolut lokale Bereiche und stellen fast ausschließlich einfache Behelfslösungen dar. Jedenfalls wurde das Haus bis in das hohe Alter von 99 ½ Jahren von Frieda Schneider bewohnt und degressiv unterhalten, was sich für die heutige Ausgangslage einer Instandsetzung als äußerst vorteilhaft darstellt. Die Familie Schneider (vormals Graf) soll laut der Biberfelder Ortschronik, schon seit dem beginnenden 18. Jahrhundert auf dem Hof sesshaft gewesen sein. 1701 heiratet ein Hanß Graf in die vormalige Besitzerfamilie Heyd ein. Dieser langen Besitzerreihe einer Familie verdankt das Anwesen wohl auch seinen volkstümlichen Namen als ‚s‘Grôafe‘ [dt. ‚das Grafschaft‘; ‚i.S.: ‚des Grafen seins‘], was wohl eine neckische Bezeichnung für den Hof im Besitz der Familie Graf meint, welche eben in der, für die baugeschichtliche Entwicklung des Wohnhauses und der Hofstelle, wichtigen Zeitstellung zwischen 1720 und 1780, zwei Schultheißen im Ort stellt und damit auch lokalpolitisch exponiert gewesen sein dürfte. Über die Heirat zwischen Susanna Maria Graf mit einem Johann Georg Schneider, 1758, rückt der Familienname Schneider in den Hof ein.
Eine große Scheune gehört immer dazu
Der, ursprünglich fünfzonige Bau der heutigen Scheune, wurde wohl in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (-g-) um eine Zone nach Westen erweitert und spätestens zu Beginn des 20. Jahrhunderts westlich um eine angeschleppte Holzremise erweitert. 1922-1924 erfolgte ein südlicher Winkelanbau eines, hoch aufragenden Stallgebäudes mit Futterboden, das sog. „Viehhaus“.Daraus kann abgeleitet werden, dass ein deutlicher Ausbau der Hofstelle in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts fällt, was in der hohenlohischen Hauslandschaft keine Seltenheit darstellt. Verbunden mit der Bodenreform in der Region, welche ab 1760 ein Umschwenken der wesentlichen Landwirtschaft vom Obst- und Ackerbau zur Viehzucht hineinschlägt, entsteht zusätzlicher Bedarf für Viehställe und damit verbundene Nebenflächen. In West- und Mittelhohenlohe ist zudem ein, schon ab den 1780er Jahren, spürbar einsetzender Wohlstand, oder zumindest eine spürbare Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse der viehzüchtenden Bauern bemerkbar.
Der Ursprungsbau der Scheune, als Holzfachwerkkonstruktion, ist parallel zum
Wohnhaus in zurückgesetzter städtebaulicher Reihe angeordnet. Die Konstruktion des
Ursprungsbaus der Stallscheune, welche fast ausschließlich zweitverwendete
Holzbauteile aufweist, lässt eine Errichtung gegen Ende des 18. Jahrhunderts (-g-) zu.
Sowohl bauhistorische, als auch archivalische Befunde deuten jedoch darauf hin, dass
dieser Ursprungsbau anstelle eines Vorgängerbaues errichtet worden sein könnte.
Der, ursprünglich fünfzonige Bau wurde wohl in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
(-g-) um eine Zone nach Westen erweitert und spätestens zu Beginn des 20.
Jahrhunderts westlich um eine angeschleppte Holzremise erweitert. 1922-1924 erfolgte
ein südlicher Winkelanbau eines, hoch aufragendes Stallgebäudes mit Futterboden, das
sog. „Viehhaus“.

Bei dem Bauwerksbereich handelt es sich um ein, im Erdgeschoss nach Osten und Westen (Schauseiten), mit massiv bossierten Sandstein-Werksteinen errichtetes Gebäude, welche an der innenliegenden Nordseite des Erdgeschosses aus Formbacksteinen eine Futtertenne zu einen Stall mit einstmals 20 Standern abschließt. Auch die östliche Außenwand ist lediglich mit Backsteinmauerwerk kostensparend
hergestellt. Die Futtertenne als Durchfahrtstenne, ergibt sich unter einer Anschleppung im Anbaubereich zur damals bereits bestehenden, langgestreckten Scheune. Über dem Erdgeschoss erhebt sich eine voluminöse, jedoch schlanke Holzkonstruktion als Dachtragwerk, welche an den Außenwänden mit verputzten Backsteinen und Bimssteinen ausgefacht ist. Über dem Stallraum wurde eine Decke aus Eisenträgern mit grobem Betonverguss, quer auf drei, den Stallraum von Westen nach Osten durchlaufenden Holzunterzügen auf mehreren Einzelstützen aufgelegt. Auf der Decke wurde das, annähernd 5 Meter hohe Futterlager angelegt, welches von einer weit gespannten Sprengwerk-Dachkonstrukion, als Holzfachwerkabbund, überspannt wird.
Sie Scheune zeigt erhebliche Überformungen der letzten 100 Jahre. Nicht zuletzt die Konstruktion des Ursprungsbaues aus annähernd ausschließlich zweitverwendeten Holzbauteilen, macht eine nähere Eingruppierung derzeit noch schwierig. Wesentliches Merkmal ist jedoch, dass das Bauwerk in seiner Grundstruktur noch weitgehend ungestört überliefert ist – auch wenn dies nicht auf die substanziellen Elemente zutrifft – Das Bauwerk ist nach wie vor lesbar. Das „Viehhaus“ stellt einen, für sich abgeschlossenen Entstehungsabschnitt dar, welcher eine hohe Überlieferung, aber gleichsam einen hohen Grad an substanzieller Beschädigung aufweist. Insbesondere der Stallraum und die Decke über dem Stallraum zeigen deutliche Beschädigungen durch Nässe und Überlastung. Große Teile der
Deckenträger sind bereits im Feldbereich gebrochen oder weisen erhebliche Korrosion (>60% Querschnitt!) auf.
Als problematisch erweist sich die ‚falsche‘ Konstruktion der Massivdecke im Zusammenwirken mit dem Sprengwerk im DG des „Viehhauses“. In der geplanten Konstrukt des Architekten Karl Zickfeld von 1922 (-a-) sollte die Decke, zusammen mit den, sie unterquerenden Unterzügen die Zugzone des Sprengwerks, quer zum First, darstellen. Zickefeld planten drei Sprengwerke im Dachtragwerk, in räumlicher Anordnung direkt über den Unterzügen über dem Stall. Die Unterzüge plante er aus Stahl-/Eisenträgern. Mit dieser Konstruktion hätte die Massivdecke, zusammen mit den Unterzügen und der Horizontalbelastung aus dem Sprengwerk des Daches, eine vorgespannte Balkenträger-Verbunddecke ergeben, welche erheblich mehr Flächenlast hätte tragen können, als die tatsächlich errichtete und heute noch überlieferte Konstruktion. Zickfeld bediente sich hier einem ingenieursmäßigen Herangehen, bei dem die auftretenden Horizontallasten aus dem Sprengwerk des Dachtragwerks produktiv als Zugkräfte eingesetzt werden sollten, um die Tragkraft der, mit einfachen Mitteln herzustellenden Decke mittels Vorspannung zu erhöhen. Ein solches Herangehen ist zeittypisch für das eingehende 20. Jahrhundert. Stahl, Eisenbeton und Stahlbeton werden zu dieser Zeit als moderne Baustoffe in Mitteleuropa deutlich etabliert und finden in fast allen Bauaufgaben Einsatz. Das Tragwerk des „Viehauses“ wurde jedoch in, von der Planung abweichender Weise errichtet, was nunmehr, knapp 100 Jahre nach dessen Errichtung, ein
tragwerkstechnisches Problem auslöst. Zunächst wurden die Unterzüge nicht, wie von Zickefeld geplant, als Metallprofile, sondern aus bis zu drei, stumpf gestoßenen und hintereinander anschließenden
Einzelholzbalken errichtet. Alle drei Unterzüge weisen keine Eigenschaften von Durchlaufträgern auf (!), was für den Einsatz als Zuganker der Sprengwerke im Dach jedoch essenziell gewesen wäre. Diese Unterzüge wurden später, vermutlich im letzten viertel des 20. Jahrhunderts, mit Stahlbändern notdürftig verstärkt, weil diese horizontal auseinanderzogen. Die Decke über dem Stall wurde nicht, wie von Zickfeld geplant, als solide Betondecke hergestellt. Zum einen wurden einfach, sehr schlanke Eisenträger, quer zu den Unterzügen aufgelegt, welche dann mit einem sehr grobkörnigen Zement-Kiesgechmisch umgossen wurden. Die offensichtlich Grobporigkeit dieser Bauteils, bietet dem Metall keinerlei Schutz vor eindringender Feuchtigkeit und ermöglicht ein reichliches Herankommen von Sauerstoff an die Metallteile, mit der Folge erheblicher Korrosion.

Zuletzt wurde beim Dachtragwerk vermutlich dahingehend ‚gespart‘, als dass man statt drei, nur zwei Sprengwerke errichtete, deren Anordnung nicht auf die Unterzüge unter der Decke ausgerichtet wurde. Die Sprengwerke wurden einfach auf zuvor beschriebene Decke aufgestellt und mit dieser verschraubt. Die, von Zickelfeld angedachte Vorspannung der Decke, trat somit nicht ein, was in der Folge der Nutzung zu deutlichen Beschädigungen durch Überlastung führte. Dutzende der Eisenträger sind mit der Zeit im
Feldspannungsbereich gebrochen. Als Weiteres Problem erwies sich wohl schon rasch, dass die, von den Sprengwerken des Daches in die Deckenplatte eingeleiteten Horizontallasten, die Decke regelrecht
auseinanderzogen. Betonbauteile allein sind auf Zug nicht belastbar. Die, längs zum First eingebauten Eisenträger über einzelne Feldbereiche (!) ermöglichten keine Entfaltung von Zugwiederstand. Es handelt sich bei den Eisenträgern noch nicht einmal um durchgängige Durchlaufträger (!). Beide Außenwände an West- und Ostseite, weisen deutliche Bauchungen im mittleren Dritte auf, was auf die ‚Schubwirkung‘ der beiden eingebauten Sprengwerke (– ohne wirksame Zugzoge!-) zurückgeführt werden kann. Mit Umbau der Stallausausbauten, wohl etwa Anfang der 1970er Jahre, wurden seitlich an den Holzunterzügen Flachstahl-Bänder aufgeschraubt, um damit ein weiteres Auseinanderziehen des Deckenkörpers und der Unterzüge entgegenzuwirken. Die Maßnahme hätte auch Wirkung zeigen können, wären die Sprengwerke, wie ursprünglich vom Architekten geplant, über den Unterzügen platziert worden. Da sie dies jedoch nicht sind, verlangsamte die Maßnahme den Prozess lediglich. Als alarmierend zeigt sich nunmehr, dass die Decke den kritischen Punkt der Standsicherheit auf Grund Einzelbauteilversagen und Korrosion, überschritten hat. Die Decke ist derzeit nicht (gefahrenfrei) begehbar. Als wirkungsvolle Zugzone für das statische System des Daches kann die Decke und können die Unterzüge nicht mehr
sicher betrachtet werden. Die Ausbauchungen / Ausweichungen der Außenwände stellen zunehmen eine Gefahr für die Fragestellung der Standsicherheit des gesamten Bauwerksbereiches dar.
