Wie gehen wir auf Baustellen und im Planungsalltag mit der Corona-Pandemie um? Wir haben die wichtigsten facts und Tipps für die Aufrechterhaltung des Planungs- und Baubetriebs für Sie zusammengestellt!

Das Wichtigste: Stoppt die Ausbreitung!

Die wichtigste Aufgabe für alle ist derzeit, die weitere Ausbreitung des COVID19-Virus zu verlangsamen oder so weit wie möglich zu stoppen. Das gelingt am besten, in dem man persönliche Begegnungen gegen null reduziert. Der Handel hat die enormen Auswirkungen eines harten Lockdown bereits zu spüren bekommen. Für Unternehmen deren Tätigkeit in Büroräumen stattfinden, gelten die Verordnungen weitgehend (noch) nicht.

Eine Normalisierung der Umstände ist nur zu erwarten, wenn sich die Ausbreitung des Virus wieder verlangsamt und die Indizidenzwerte wieder unter 50 fallen, sodass die Gesundheitsämter die Infektionsketten wieder einigermaßen nachvollziehen können. Es ist daher wichtig, dass alle bei der Eindämmung des Corona-Virus mithelfen und auch darauf achten, dass die Regelungen in ihrer Umwelt eingehalten werden.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht regelmäßig Informationen zur aktuellen Lage in Deutschland und der Welt.

Maßnahmen in der Planung

  • Reduzieren Sie alle nicht zwingend erforderlichen persönlichen Begegnungen. Steigen Sie auf alternative Kommunikationswege wie email, Nachrichtendienste oder die Post um.
  • Halten Sie persönliche Gespräche soweit möglich auf digitalem Weg ab. Telemeetings ersetzen den persönlichen Kontakt zwar nur teilwiese, sind aber ein guter Kompromiss zu persönlichen Gesprächen. Achten Sie im geschäftlichen Umgang stets auf die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters. Dieser sollte sich am besten an der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) orientieren, damit Sie als Nutzer auf der sicheren Seite sein können.
  • Organisieren Sie die Belegungszeiten Ihres Büros: Pro Raum sollte maximal ein Mitarbeiter zeitgleich arbeiten. Bei großen Räumen sind mehrere Mitarbeiter möglich, aber Sie sollten dann Maßnahmen wie Masken, Lüften und ausreichenden Abstand einhalten. Als Faustwert können zirka 10 Quadratmeter pro Mitarbeiter herangezogen werden.
  • Verlagern Sie Arbeitsaufgaben, die nicht zwingend im Büro erledigt werden müssen ganz oder teilweise ins Homeoffice, wenn dies bei Ihnen technisch möglich ist. Aufgaben, die zwingend im Betrieb erledigt werden müssen, können auch mit einer Halbtagsregel erledigt werden, sodass weniger Mitarbeiter zeitgleich im Büro aufeinandertreffen.
  • Erarbeiten Sie ein Hygiene-Konzept für Ihre Büroräume und hängen Sie Beschilderungen und Hinweise, z.B. für das Tragen einer Mund-Nase-Maske oder das regelmäßige Desinfizieren von Händen auf. Kontrollieren Sie die Einhaltung der Regeln und seien Sie ein gutes Vorbild. Thematisieren Sie die Einhaltung der Schutzregeln so oft es geht.
  • Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeiter über deren Arbeitswege. Sofern einzelne Mitarbeiter auf dem Weg zur Arbeit den öffentlichen Nahverkehr nutzen müssen, prüfen Sie, ob Sie diese Mitarbeiter nicht vollständig ins Homeoffice schicken können um Kontakte im öffentlichen Nahverkehr zusätzlich zu vermeiden.
  • Sprechen Sie mit Ihren Kunden und bitten Sie um Nachsicht und Verständnis, dass sich auf Grund der Einschränkungen der Pandemie Arbeitsprozesse verlangsamen können, um Ärger und Frust vorzubeugen.
  • Sprechen Sie eine Nichteinhaltung der Hygiene-Regeln direkt und sofort an. Mit einer Missachtung der allgemeinen Hygiene-Regeln wird nicht nur die Gesundheit der Mitmenschen leichtsinnig gefährdet, sie gefährdet auch unser wirtschaftliches Leben und die Rückkehr zum normalen Alltag. Stellen Sie Regel-Brecher zur Rede und leisten Sie Überzeugungsarbeit.

Maßnahmen auf den Baustellen

  • Reduzieren Sie persönliche Begegnungen auf Baustellen. Führen Sie Bauvisiten oder Kontrolltermine am besten alleine oder nur mit eigenen Mitarbeitern durch.
  • Verzichten Sie gänzlich auf Berührungen jeder Art bei der Begrüßung, d.h. kein Händeschütteln, kein Ellbogenstoßen, fein Fauststoßen, kein Abklatschen. Bleiben Sie auf Abstand!
  • Achten Sie bei Besprechungsterminen mit anderen auf die Einhaltung der AHA- und allgemeinen Hygiene-Regeln. Halten Sie ausreichenden Abstand zu anderen ein. In geschlossenen Räumen sollte neben ausreichendem Abstand und Maskenpflicht für alle Anwesenden zusätzlich für ausreichende Lüftung ins Freie, am besten durch Öffnen von Fenstern, während der gesamten Besprechung erfolgen.
  • Organisieren Sie den Baustellenablauf derart, dass weniger Unternehmen zeitgleich auf der Baustelle aufeinander treffen. In geschlossenen Räumen sollte maximal 1 Firma zeitgleich arbeiten.
  • Erarbeiten Sie ein Hygiene-Konzept für die Baustelle und ordnen Sie dieses als Bauleitung kurzerhand im Rahmen der erforderlichen SiGe-Maßnahmen zu Einhaltung an. Sprechen Sie mit den ausführenden Unternehmen und bitten Sie diese, exakte Tagesberichte (auch in deren eigenem Interesse) zu führen, die Aufzeichnen, wer zu welchem exakten Zeitpunkt an welchem Ort war und wann er / sie wieder gegangen ist. Damit erleichtern Sie im Fall der Fälle die Arbeit der Rückverfolgung.
  • Achten Sie vermehrt auf das Einhalten der AHA-Regeln durch ausführende Unternehmen.
  • Sprechen Sie eine Nichteinhaltung der Hygiene-Regeln direkt und sofort an. Mit einer Missachtung der allgemeinen Hygiene-Regeln wird nicht nur die Gesundheit der Mitmenschen leichtsinnig gefährdet, sie gefährdet auch unser wirtschaftliches Leben und die Rückkehr zum normalen Alltag. Stellen Sie Regel-Brecher zur Rede und leisten Sie Überzeugungsarbeit.

Was tun, wenn ein Corona-Fall auf meiner Baustelle auftritt?

  • Setzen Sie Arbeiten auf der Baustelle sofort vorerst aus und schicken Sie die Firmen alle nach hause. Weisen die auf die allgemeine Quarantäne-Pflicht in diesem Fall hin. Die Bautätigkeit sollte solange ruhen, bis eine weitere Ausbreitung des Virus auf der Baustelle ausgeschlossen werden kann. Dazu müssen die Kontaktpersonen des Infizierten ermittelt werden. Diese Aufgabe übernimmt das Gesundheitsamt.
  • Informieren Sie umgehend das zuständige Gesundheitsamt über den Infektionsfall. Als Bauleiter sind Sie neben dem Bauablauf auch für die Gesundheit der auf der Baustelle Tätigen verantwortlich!
  • Informieren Sie den Bauherren und alle auf der Baustelle Tätigen Unternehmen über den Infektionsfall, sodass diese eigene Maßnahmen ergreifen können. Versuchen Sie es auf gar keinen Fall zu vertuschen, da dies u.U. eine Straftat sein kann und damit vor allem das Infektionsgeschehen befördert wird.

Es gelten allgemein die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen des Bundes und der Länder. Sie finden weitere hilfreiche Informationen unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

Dieser Beitrag stellt keine Rechts- und / oder Gesundheitsberatung dar.

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