Ein Architekt oder eine Architektin hat vielseitige Aufgaben. Nicht jedes Architekturstudium führt zwangsläufig in ein Architekturbüro. Viele Architektinnen und Architekten arbeiten in der Verwaltung oder in ganz anderen Berufen, die man zunächst einmal nicht mit dem klassischen Bild des Architekten zusammenbringt. Sowohl in der Gestaltung, der Fotografie, der Produktentwicklung, dem Vertrieb oder zunehmend in der IT stößt man auf Menschen, die einmal Architektur studiert haben. Die geläufige Vorstellung von der Arbeit eines Architekten oder einer Architektin, ist das vom Häuser planenden, kultivierten Zeitgeistmenschen.

Die Kreativität ist ein essentieller Bestandteil der Arbeit eines planenden Architekten, ohne die es nicht geht. Daneben sind Architektinnen und Architekten aber auch Technikraten, die sich mit jeder Menge technischen Feinheiten und Regeln auskennen müssen. Zusätzlich müssen sich Architektinnen und Architekten auf dem Gebiet des privaten und öffentlichen Baurechts gut auskennen. Dazu gehört auch eine vertiefte Kenntnis von Vertrags- und Mietrecht. 

Kurz um: Ein Architekt ist ein Spezialist für alles Gebaute und / oder Gestaltete in unserer Umwelt. Daneben gibt es auch Architekten, die sich auf Prozess- oder Ressourcenoptimierung spezialisiert haben oder solche, die in die Entwicklung innovativer Bautechnologien gewechselt haben.

Alles in allem sind die Aufgaben eines Architekten weder nach unten noch nach oben begrenzt. Getreu einer individuellen Projektidentität muss ein Architekt in der Lage sein, sein Aufgabenfeld und die zur Lösung seiner Projektziele erforderlichen Schritte, selbst abzustecken. Anhand von gesetzlich vorgegebenen Vergütungsregeln der Arbeit von Architekten in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieuren (HOAI) wird eine Hilfestellung der sogenannten üblichen Architektenleistungen an die Hand gegeben. Diese bilden diejenige Leistungen ab, die zur Entwicklung und Errichtung eines Hauses in der Regel erforderlich sind.

Diese in der Regel erforderlichen Leistungen nennt man ‚Grundleistungen‘. Sie können in ganzen Abschnitten, oder nach Bedarf auf unter Ausklammerung einzelner Teileinzelleistungen bei der Beauftragung eines Architekten vereinbart werden. Die Grundleistungen können um eine unbegrenzte Anzahl sogenannter ‚Besonderer Leistungen‘ erweitert werden, wenn das Projekt zusätzliche Aufgaben verlangt, die von den Grundleistungen nicht abgebildet werden.

Die Grundleistungen nach §34 HOAI (Hochbau) sind:

Leistungsphase_1 // Grundlagenermittlung beinhaltet dasErmitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung, insbesondere durch schriftliche Festlegung des Modernisierungs-/Umbau-/Instandsetzungszwecks und der Modernisierungs-/Umbau-/Instandsetzungsanforderungen.

Leistungsphase_2 // Die Vorplanung beinhaltet dieProjekt- und Planungsvorbereitung, insbesondere dokumentarisch niedergelegte Abstimmung der Ziele, Festlegung der zu erreichenden Standards, Aufstellung eines Modernisierungs-/Umbau-/Instandsetzungskatalogs und eines Bestandskatalogs. Der grobe Entwurf wird hierbei planerisch formuliert.

Leistungsphase_3 // Die Entwurfsplanung beinhaltet die System- und Integrationsplanung, insbesondere auf der Grundlage des Modernisierungs-/Umbau-/Instandsetzungskatalogs und Bestandskatalogs unter Berücksichtigung der allgemein üblichen Standards und den baurechtlichen wie auch technischen Anforderungen, Bestimmungen und Möglichkeiten.

Leistungsphase_4 // Die Genehmigungsplanung beinhaltet das Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen nach vorausgegangener Abklärung der Genehmigungsbedürftigkeit und Genehmigungsfähigkeit

Leistungsphase_5 // Die Ausführungsplanung beinhaltet das Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung, sie detailliert bei vorausgegangener Objektanalyse die Konstruktionen und bautechnischen Umsetzungsanweisungen. Sie bringt die Pläne hervor, nach denen gebaut werden kann.

Leistungsphase_6 // Die Vorbereitung der Vergabe beinhaltet das Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen, sowie das Zusammenstellen erforderlicher Formularsätze und das Versenden an Bittere, ggf. das vorherige Veranstalten von Bieterbewerbungsverfahren oder die Definition geeigneter Bieter, die angefragt werden.

Leistungsphase_7 // Die Mitwirkung bei der Vergabe beinhaltet das Ermitteln der genauen Kosten und Unterstützen des Auftraggebers bei der Auftragsvergabe an die Ausführenden Handwerker anhand der eingegangenen Angebote.

Leistungsphase_8 // Die Objektüberwachung (Bauüberwachung)

Überwachen der Ausführung der Planung, Leitung der Baustelle, Kontrolle der Ausführenden und Unterstützung des Bauherrn bei formalen Meilensteinen wie zum Beispiel Abnahmen oder Rechnungsprüfungen.

Leistungsphase_9 // Objektüberwachung und Dokumentation // Überwachung der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses.

Da man im Vorfeld einer Planung manchmal noch nicht genau wissen kann, welche Leistungen in Summe erforderlich werden, macht es Sinn, zunächst einmal das Projekt zu entwickeln. Dazu stehen dem Architekten zum Beispiels die Instrumente einer Planungsrundlage zur Verfügung die er unter einem einschätzbaren Aufwand erstellen können sollte und die Art und Umfang der erforderlichen Leistungen ermitteln sollte. Zur Planungsgrundlage gehört regelmäßig eine sogenannte Kosteneinschätzung, die einen groben Rahmen der Projektkosten vorgeben sollte (vgl. §650p BGB). Alternativ zur Planungsgrundlage können auch aufwändigere Ermittlungsverfahren zur Erhebung von Projektzielen verwendet werden wie zum Beispiel:

“Leistungsphase_0” // Eingehende 

Bestandserhebung und Prüfung der Erhaltungsfähigkeit bei bestehenden Gebäuden. Ggf. Erhebung eines völlig freien Entwicklungskonzeptes ohne absichtserklärende Beteiligte (‘Was sollen wir damit bloß anfangen?’).

Bedarfsplanung (DIN 18205) // Eine Bedarfsplanung meint die methodische Ermittlung der Bedürfnisse der Nutzer und Auftraggeber und die daraus abgeleitete Definition eines eindeutigen Bedarfes. Bauen ist teuer, und deswegen sollte man genau wissen, was man haben möchte, was man wirklich braucht und wo die Alternativen und Möglichkeiten liegen, bevor man eine Baustelle einrichtet und loslegt.